Straße der Kinderrechte
© Stadt Dortmund, Benito Barajas
Schon gewusst? Kindern und Jugendliche habe eigene Rechte, nicht nur die Rechte der Erwachsenen? Dabei ist es ganz gleich, welcher Nation sie angehören oder aus welcher gesellschaftlichen Schicht sie stammen. Ihre Rechte sind dieselben: DIE KINDERRECHTE.
Kinder haben das Recht (…) künstlerisch tätig zu werden.
(Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention)
Genau das haben Kinder und Jugendliche aus Westerfilde und Bodelschwingh getan und gemeinsam ein Zeichen gesetzt. Ein Zeichen für ihre Kinderrechte.
Seit 2017 gestalten die jungen Quartiersbewohner*innen triste Stromkästen, graue Fassaden und Mauern entlang der Westerfilder Straße mit Motiven ihrer eigenen Rechte.
Begleitet werden sie von Künstler*innen des Vereins die Urbanisten e. V. und Pädagog*innen der Bildungseinrichtungen vor Ort. Mittlerweile haben sich rund 200 Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Workshopformaten beteiligt.
Entstanden ist die Straße der Kinderrechte - bunt, vielfältig und fair.
Weitere Informationen
Festgehalten wurden Kinderrechte vor knapp 30 Jahren in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Abrufbar unter:
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Dies berichtet der Verein die Urbanisten e. V. über das Projekt: